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Maklerkosten beim Immobilienverkauf: Was vorab geklärt sein sollte

7. September 20264 Min. Lesezeit
Maklerkosten beim Immobilienverkauf: Was vorab geklärt sein sollte

Die kostenlose Ersteinschätzung von ImmoKassel ist unverbindlich. Sie ist kein Maklerauftrag. Eine Vergütung für eine spätere Vermittlung muss gesondert und passend zum konkreten Geschäft vereinbart werden.

Auftrag und Kosten vorab transparent machen

Klären Sie, wer wen beauftragt, welche Leistungen geschuldet sind und unter welchen Voraussetzungen eine Provision entsteht. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit einem Verbraucher als Käufer gelten besondere gesetzliche Regeln. Die Verteilung hängt auch davon ab, ob der Makler für beide Parteien oder nur für eine Seite tätig wird.

§§ 656c und 656d BGB regeln unterschiedliche Vertragskonstellationen. Daraus lässt sich keine allgemeine Zusage ableiten, dass ein Verkäufer nichts und allein der Käufer die gesamte Provision zahlt. Eine konkrete Vereinbarung sollte vor der Beauftragung rechtlich geprüft werden.

Vermittlung und Eigenankauf unterscheiden

Bei einer Maklervermarktung begleiten wir den Verkauf an einen Dritten. Bei einem möglichen Eigenankauf treten wir als Käufer auf. Kaufpreis, Bedingungen und Interessenlage unterscheiden sich. Beide Wege werden gesondert besprochen; aus einer Anfrage entsteht weder ein Vermittlungsauftrag noch ein Kaufvertrag.

Den tatsächlichen Nettoerlös berechnen

Berücksichtigen Sie neben einer vereinbarten Vermittlungsvergütung mögliche Kosten für Unterlagen, Energieausweis, Lastenfreistellung und Kreditablösung. Steuerliche Folgen hängen vom Einzelfall ab und gehören in eine steuerliche Beratung.

Rechtsgrundlagen: §§ 656a–656d BGB, abrufbar bei gesetze-im-internet.de. Diese Informationen ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.

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