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Ihr Verkaufsordner beginnt hier

Was liegt vor?
Was fehlt noch?

Wählen Sie Ihre Objektart und halten Sie fest, was vorhanden ist, fehlt, bereits angefragt wurde oder nicht zutrifft. Sie finden passende Bezugsstellen und für Wohnungen eine Kopiervorlage an die Verwaltung. Alles ohne Kontaktangaben und auch zum Ausdrucken.

Welche Immobilie möchten Sie vorbereiten?

Ihr Dokumentenstand: Wohnung

0 vorhanden0 fehlen0 angefragt0 nicht zutreffend11 noch nicht eingeordnet

„Vorhanden“ bedeutet nur: Sie haben das Dokument. Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität sind damit nicht geprüft. Die Anzeige bewertet weder den Objektwert noch die finanzielle Situation einer Eigentümergemeinschaft.

Grundbuchauszug

Eigentum, Rechte und Belastungen zuordnen. Vorhandenen Auszug bereitlegen; nötige Aktualisierung besprechen.

Woher? Eigener Kaufordner; für neue Abschrift das zuständige Grundbuchamt. Berechtigung und Gebühren vorher klären.

Hessische Justiz: Grundbuch

Grundrisse & Flächenberechnung

Wohn- und Nutzfläche getrennt halten. Umbauten und widersprüchliche Angaben nicht ungeprüft übernehmen.

Woher? Eigener Bau-/Kaufordner; bei der Verwaltung nachfragen. Für fehlende Bauunterlagen gegebenenfalls berechtigte Bauakteneinsicht beantragen.

Stadt Kassel: Bauakteneinsicht

Energieausweis

Ausweistyp, Gebäudezuordnung und Stand prüfen. Fehlender Ausweis ist kein automatisches Urteil über den Zustand.

Woher? Eigener Objektordner; bei einer Wohnung zunächst Verwaltung fragen. Neuausstellung und mögliche Ausnahmen mit geeigneter Fachperson klären.

Baujahr & Modernisierungsbelege

Jahre und Belege zu Heizung, Dach, Fenstern und Arbeiten sammeln. Bekannte Mängel getrennt notieren.

Woher? Eigene Rechnungen und Bauunterlagen; bei Gemeinschaftsmaßnahmen Verwaltung beziehungsweise berechtigten Unterlagenzugang nutzen.

Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung

Sonder-/Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte und Nachträge zuordnen. Inhalt bei Unklarheiten gesondert prüfen lassen.

Woher? Kaufordner, beurkundende Stelle oder Verwaltung; benötigte Nachträge ausdrücklich mit anfragen.

Aktueller Wirtschaftsplan

Zeitraum, auf Ihre Einheit bezogene Beträge und beschlossene Vorschüsse zuordnen.

Woher? Eigene Verwaltungsunterlagen oder berechtigter Zugang bei der WEG-Verwaltung.

Letzte Jahresabrechnung

Abrechnungszeitraum und zugehörige Beschlüsse erfassen. Rechnung vorhanden bedeutet nicht fachlich geprüft.

Woher? Eigener Verwaltungsordner oder WEG-Verwaltung; Einheitenzuordnung und ergänzende Beschlüsse mit klären.

Vermögensbericht & Rücklageninformation

Stand und Zuordnung belegen. Ein Rücklagenbetrag allein ist keine Aussage über die finanzielle Gesundheit der Gemeinschaft.

Woher? WEG-Verwaltung beziehungsweise vorhandener Vermögensbericht. Stichtag nennen lassen.

Beschlüsse & bekannte Sonderumlagen

Für Verkauf und Kosten relevante Beschlüsse sowie offene Fragen zu Maßnahmen und Zahlungen sammeln.

Woher? Eigene Beschlussunterlagen und berechtigte Einsicht in die Beschluss-Sammlung der Gemeinschaft.

Versammlungsprotokolle

Verfügbare Protokolle und Zeitraum festhalten. Personenbezogene Angaben nicht offen im Exposé veröffentlichen.

Woher? Eigener Verwaltungsordner oder WEG-Verwaltung; benötigten Zeitraum und Zugang abstimmen.

Bei Vermietung: Verträge & Erträge

Mietverträge, Nettokaltmieten und Kosten intern ordnen. Nicht vermietet? Diese Position gegebenenfalls ausnehmen.

Woher? Eigener Vermietungsordner oder beauftragte Mietverwaltung. Mieterdaten nur geschützt und zweckgebunden weitergeben.

Offene WEG-Unterlagen gezielt anfragen

Die Vorlage übernimmt offene WEG-Unterlagen. „Nicht zutreffend“ markierte Positionen werden ausgelassen. Sind alle übrigen vorhanden, zeigt sie diese zur Abstimmung erneut. Ergänzen Sie nach dem Kopieren nur die nötigen Angaben. Hier wird nichts versendet und kein Dokument hochgeladen.

Die gesetzliche Einsicht in Verwaltungsunterlagen beschreibt § 18 Absatz 4 WEG. Umfang, Berechtigung, Kopien und Kosten konkret klären. Persönliche Protokolle nicht ungeschützt veröffentlichen.

Ihre Auswahl bleibt nur in dieser geöffneten Seite und wird nicht übertragen oder dauerhaft gespeichert. Bei einem Neuladen beginnt sie neu. Je nach Objekt können weitere Unterlagen nötig oder einzelne Positionen nicht anwendbar sein. Für eine erste Anfrage muss die Liste noch nicht vollständig sein.

Etwas fehlt? Besprechen Sie den nötigen nächsten Schritt für Ihren Verkauf.

Unterlagen persönlich klären

Was fehlt, klären wir gemeinsam.

Bei Wohnungen spielt die Eigentümergemeinschaft eine Rolle, bei Grundstücken die mögliche Nutzung. Ein vorhandenes Dokument ist noch keine fachliche Freigabe. Bewahren Sie persönliche Unterlagen sicher auf und teilen Sie diese erst nach Absprache.

Weitere amtliche Hilfe: Bauakten im Landkreis Kassel sowie Karten der Stadt Kassel. Verfahren und Zuständigkeit unterscheiden sich nach Objektort.

Redaktioneller Quellenabgleich: 20. Oktober 2026. Die Checkliste zeigt nur Ihren Dokumentenstand und ersetzt keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung.